Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung vom 01.05.2020

Begriffsdefinitionen

  • „Bergbahn“: Bergbahn Buchensteinwand Pillersee GmbH, FN 35330 g
  • „Gast“: Ist eine natürliche Person, die ein Liftticket oder einen Gutschein der Bergbahn kauft oder eine sonstige Dienstleistung der Bergbahn in Anspruch nimmt. Als Gäste gelten auch jene Personen, die mit dem Vertragspartner anreisen z.B.: Familienmitglieder, Freunde etc.).
  • „Vertragspartner“: Ist eine natürliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, die als Gast oder für einen Gast in eine Rechtsbeziehung mit der Bergbahn tritt.
  • „Teilnehmer“. Ist ein Gast, der ein Sportangebot der Bergbahn in Anspruch nimmt.
  • „Konsument“ und „Unternehmer“: Die Begriffe sind im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes 1979 idgF zu verstehen.

Anwendungsbereich

  • Die AGB regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der Bergbahn und den Gästen bzw. die Rechtsbeziehungen zwischen der Bergbahn und ihren Vertragspartnern.
  • Für den Erwerb von Lifttickets und Gutscheinen (unabhängig vom jeweiligen „Buchungskanal“ [Online, Skipasskassa etc.]) und generell im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Leistungen der Bergbahn gelten ausschließlich die vorliegenden AGB`s, welche der Gast mit Absenden der Bestellung oder vor Ort durch den Erwerb von Lifttickets/Gutscheinen an Liftkassen oder sonstigen Vertriebsstellen akzeptiert. Darüber hinaus sind die jeweiligen von der Seilbahnbehörde genehmigten Beförderungsbe-dingungen sowie die Preistabellen der Bergbahn anwendbar.
  • Die aktuelle Fassung der AGB ist jeweils unter http://www.bergbahn-pillersee.com abrufbar und an den Skipasskassen ausgehängt.
  • Die Angebote und Leistungen im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Lifttickets/Gutscheines gelten nur auf Grund dieser AGB`s.

Vertragsabschluss und Vertragspartner

  • Der Erwerb von Lifttickets bzw. von Gutscheinen kann an den Ticketschaltern der Bergbahn erfolgen.
  • Die Bergbahn ist Betreiberin des in den Gemeinden St. Ulrich am Pillersee, St. Jakob in Haus und Hochfilzen gelegenen Skigebietes „Buchensteinwand“.
  • Die Bergbahn ist berechtigt, Erfüllungsgehilfen in Anspruch zu nehmen.
  • Die Bergbahn behält sich – je nach Auslastung – vor, den Verkauf von Lifttickets an bestimmten Tagen auszusetzen.

Preise und Ermäßigungen

  • Die aktuellen Preise für die verschiedenen Leistungen sind der aufliegenden Preisliste der Bergbahn oder online unter http://www.bergbahn-pillersee.com zu entnehmen. Preisänderungen, insbesondere bei Sonderveranstaltungen, bleiben vorbehalten.
  • Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro und inkl. der gesetzlichen USt. Die Zahlung hat grundsätzlich im Voraus zu erfolgen. Bezahlmöglichkeiten an der Skipasskassa: Bargeld in Euro, Bankomatkarte (Maestro), Kreditkarte (VISA, Mastercard, AMEX).
  • Für die KeyCards werden pro Liftticket Depotleistungen eingehoben. Bei Rückgabe der unbeschädigten KeyCard wird die Depotleistung rückerstattet. Die Rückgabe ist an allen Skipasskassen möglich.
  • Ermäßigungen (z.B.: Kinder, Jugendliche, Familien) werden ohne Ausnahme nur gegen Vorlage von amtlichen Lichtbildausweisen gewährt. Bitte haben Sie Verständnis, dass unser Kassenpersonal keine Ausnahmen machen darf.
  • Sofern angebotene Ermäßigungen in Anspruch genommen werden, muss die aufrechte Anspruchsberechtigung durch entsprechende amtliche Dokumente nachgewiesen werden.
  • Unrechtmäßig in Anspruch genommene Ermäßigungen haben den Entzug des Lifttickets zur Folge. Wir behalten uns auch eine Strafanzeige vor.
  • Rabatt- und Gewinnspielaktionen sind nicht gültig bei Saisonkarten.

Keine Übertragbarkeit, Rückerstattung, Verlust

  • Lifttickets sind personengebunden und nicht übertragbar. Missbräuchliche Verwendung von Lifttickets bzw. Leistungserschleichung wird strafrechtlich verfolgt und bei den zuständigen Behörden angezeigt. Jeder Missbrauch hat den sofortigen Entzug des Lifttickets zur Folge. Kaufen Sie keine Lifttickets über Dritte - diese könnten gesperrt sein!
  • Lifttickets und Gutscheine sind vom Umtausch ausgeschlossen. Auch eine Stornierung oder eine nachträgliche Verlängerung/Verschiebung der Gültigkeitsdauer von Lifttickets ist nicht möglich.
  • Eine Rückerstattung des bezahlten Entgelts erfolgt nur bei einem Sportunfall im Skigebiet Buchensteinwand. Gegen unverzügliche Vorlage des Einsatzprotokolls der Pistenrettung wird das Liftticket des Verunfallten an den Skipasskassen rückerstattet (keine Rückerstattung von Begleitpersonen). Rückerstattet werden die nicht benützten Tage ab dem Tag nach dem Unfall. Tageskarten werden nicht rückerstattet. Bei der Rückvergütung werden die Berge- und Versorgungskosten der Pistenrettung laut Einsatzprotokoll/Rechnung sofort in Abzug gebracht.
  • Für den Fall von (insbesondere) Schlechtwetter, höhere Gewalt, Lawinengefahr, unvorhergesehene Abreise, Verletzung/Krankheit, Betriebsunterbrechungen, witterungsbedingte Betriebseinstellungen (einzelner oder aller Anlagen), Sperrung von Skiabfahrten/Wanderwegen usw., Überfüllung von Pisten und Parkplätzen  geben keinen Anspruch auf (teilweise oder vollständige) Rückvergütung oder Verlängerung der Tickets. Weiters ist in der Vor- und Nachsaison mit einem eingeschränkten Angebot zu rechnen, woraus ebenfalls kein Anspruch auf (teilweise oder vollständige) Rückvergütung abgeleitet werden kann. (In der Region Buchensteinwand Bergbahn Pillersee GmbH gelten ebenfalls die AGB's der 3 Länder Freizeit-Arena)
  • Auch die Betriebseinstellung einiger Anlagen während oder am Ende der Saison (z.B. aufgrund der Schneelage) bzw. die Betriebseinstellung des Busverkehrs am Ende der Saison bleibt vorbehalten. Auch hier findet keine Rückvergütung/Preisminderung statt.
  • Bei Verlust des Lifttickets oder des Gutscheines erfolgt kein Ersatz.
  • Werden Lifttickets (etwa Saisonkarten) vergessen, so muss eine entsprechende Tageskarte erworben werden. Eine Rückerstattung ist grundsätzlich nicht möglich.

Vertragsbedingungen

  • Die Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Bergbahn ist nur aufgrund eines gültigen Lifttickets (auf Berührungslosdatenträger [„Keycard“]) erlaubt. Für das „Jakobskreuz“ ist eine eigene Eintrittskarte zu erwerben.
  • Mit der Inanspruchnahme erklärt sich der Gast mit den vorliegenden AGB`s, den jeweiligen Beförderungsbedingungen, den Hinweisen bei den Zugängen zu den Liften und in den Talstationen sowie mit den FIS-Regeln einverstanden. Bei einem groben Verstoß gegen diese Regelungen oder bei Widersetzen gegen Weisungen der Mitarbeiter der Bergbahn kann dem Gast das Liftticket entzogen werden, ohne dass das dafür bezahlte Entgelt erstattet wird.
  • Der Gast ist verpflichtet, bei der Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Bergbahn (während des gesamten Gültigkeitszeitraumes) sein Liftticket mitzuführen und auf Verlangen des Personals vorzuweisen.
  • Die Lifttickets sind in der Wintersaison auf allen geöffneten Anlagen im Skibereich des Skigebiets Buchensteinwand gültig. In der Sommersaison sind die „normalen“ (auch mehrtägig gültigen) Lifttickets auf allen geöffneten Anlagen im Wandergebiet der Bergbahn gültig (nicht auch in sonstigen Wandergebieten).

Besondere Bedingungen für Veranstaltungen

  • Durch die Bergbahn werden zum Teil auch Veranstaltungen (z.B. Konzerte, Sport- oder Kulturveranstaltungen) organisiert. Der Eintritt zu diesen Veranstaltungen ist teilweise für Inhaber eines Lifttickets (etc.) kostenlos, teilweise werden gesonderte Eintrittskarten verkauft.
  • Gäste der Veranstaltungen haben sich an die Hausordnung, die kommunizierten Verhaltensregeln und Anweisungen zu halten. Bei Nichtbeachtung dieser Regelungen/Anweisungen, Raufhandel, Trunkenheit, Drogenkonsum/ besitz/ handel, Verschmutzung, Ruhestörung, Störung des öffentlichen Anstandes etc. kann dem Gast (ohne Rückerstattung eines etwaigen Ticketpreises) der Zutritt zum Veranstaltungsgelände verweigert werden oder ein Platzverweis erteilt werden.
  • Eine Rückerstattung von bezahlten Eintrittskarten findet nicht statt (kein Stornorecht).
  • Die Anfertigung von Ton-, Bild- oder Filmaufnahmen zu gewerblichen Zwecken ist nicht gestattet.
  • Muss eine Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt (z.B. Schlechtwetter, sonstige Umwelteinflüsse, Erkrankung/Verhinderung von Künstlern etc.) abgesagt oder abgebrochen werden, besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung und es erfolgt keine Rückerstattung von etwaigen bezahlten Ticketpreisen. Auch ein Ersatz für darüberhinausgehende Aufwendungen jeder Art (z.B. Fahrtkosten, Übernachtungskosten etc.) ist ausgeschlossen.
  • Muss eine Veranstaltung aus vom Veranstalter zu vertretenden Gründen abgesagt werden, besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung und es erfolgt eine Rückerstattung von etwaigen bezahlten Ticketpreisen. Ein Ersatz für darüberhinausgehende Aufwendungen jeder Art ist ausgeschlossen. Die Rückerstattung von bezahlten Ticketpreisen hat der Gast spätestens einen Monat nach dem geplanten Eventdatum bei der Bergbahn zu beantragen; danach findet keine Rückerstattung mehr statt.
  • Bei Verschiebung oder Abbruch einer Veranstaltung nach deren Beginn (bzw. nach Bereitstellung von Nebenleistungen oder Rahmenprogramm) findet keine Rückerstattung und (unter sinngemäßer Anwendung von Punkt 8) kein Schadenersatz statt.
  • Sofern für den Besuch einer Veranstaltung kein gesondertes Entgelt zu bezahlen ist (z.B. weil Inhaber eines Lifttickets kostenlos teilnehmen können), hat deren Absage, Verschiebung oder Änderung keinerlei Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche zur Folge.
  • Für persönliche Gegenstände des Gastes (inklusive Ski, Snowboards etc.) wird keine Haftung übernommen.

Haftungsausschluss

  • Schadenersatzansprüche des Gastes können nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung durch die Bergbahn geltend gemacht werden.
  • Diese Einschränkung gilt nicht für den Ersatz von Schäden an Personen sowie für Ersatzansprüche nach dem EKHG oder dem Produkthaftungsgesetz.
  • Für Schäden, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme fremder Leistungen  entstehen, haftet grundsätzlich nur der jeweilige Leistungserbringer.
  • Die Bergbahn haftet nicht für durch andere Pistenbenutzer oder sonstige Dritte verursachte Schäden.

Rechtswahl und Gerichtsstand

  • Auf dieses Vertragsverhältnis ist ausschließlich österreichisches Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Sitz der Bergbahnen in A-6393 St. Ulrich am Pillersee.
  • Außerhalb des Anwendungsbereiches der EuGVVO und des KSchG ist für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ausschließlich das für den Sitz der Bergbahn sachlich und örtlich zuständige österreichische Gericht zuständig.
  • Erfüllungsort für sämtliche Leistungen der Bergbahn (inkl. Gutscheinkauf) ist A-6393 St. Ulrich am Pillersee.

Schlussbestimmungen

  • Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von der Schriftform.
  • Eine Änderung oder Neufassung dieser AGB ist jederzeit möglich. Die AGB gelten dann ab dem auf die Neuveröffentlichung auf der Webseite http://www.bergbahn-pillersee.com  folgenden Tag.
  • Die Unwirksamkeit einer oder einzelner Bestimmungen dieser AGB oder des durch die AGB geregelten Vertragsverhältnisses lässt die Gültigkeit der übrigen Vereinbarung unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame(n) Bestimmung(en) durch eine dieser im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommenden Regelung zu ersetzen
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